Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tatay Containerdienst GmbH

1. Geltung der Allgemeinen Geschäfts- und Leistungsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Leistungsbedingungen (nachfolgend AGLB) liegen sämtlichen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten der Tatay Containerdienst GmbH zugrunde. Wir widersprechen allen entgegenstehenden oder von unseren Bedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns schriftlich mit ihnen einverstanden erklären.

2. Angebot

Die Tatay Containerdienst GmbH übernimmt im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen alle vereinbarten Dienstleistungen. Die Tatay Containerdienst GmbH hält sich an schriftliche Angebote für vier Wochen ab Angebotsdatum gebunden.

3. Gegenstand des Verwertungs-/ Entsorgungsvertrages

Wir verpflichten uns, ggf. unter Einschaltung eines geeigneten Dritten (Nach- oder Subunternehmer) die von dem Auftraggeber übernommenen Abfälle, soweit sie der in Ziffer 4.3 festgelegten Übernahmeverpflichtung entsprechen, ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten oder gemeinwohlverträglich zu beseitigen. Die Entsorgung von Abfällen umfasst jeweils nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung die Gestellung von Behältnissen zum Einsammeln von Abfällen sowie deren Beförderung, Behandlung und Zwischenlagerung entsprechend den jeweils geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen. Die öffentlich-rechtliche Entsorgungspflicht des Lieferanten oder Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.

4. Bedingungen für die Lieferung, Übernahme und Entsorgung von Abfällen sowie die Bereitstellung von Behältern zur Abfallentsorgung

4.1 Der Auftraggeber hat uns in jedem Einzelfall die Anlieferung der Abfälle anzuzeigen und unter eindeutiger Angabe der Herkunft und des Abfallerzeugers zu deklarieren. Die Anzeige erfolgt auf dem von uns vorgelegten und vom Auftraggeber zu unterzeichnenden Formblatt, das gleichzeitig Grundlage der Rechnungserstellung wird. Der Auftraggeber ist für die richtige Deklaration der zu entsorgenden Abfälle allein verantwortlich.

4.2 Bei Abfällen, für die ein Entsorgungsnachweis nach der Nachweisverordnung, jetzt eANV zu führen ist, hat der Auftraggeber die „Verantwortliche Erklärung“ über die Zuordnung eines Abfalls zu einer Abfallart abzugeben.

4.3 Eine Übernahmeverpflichtung unsererseits besteht nur nach Vorlage der unter 4.1 und 4.2 genannten Dokumente. Sie entfällt, wenn wir gegen die Deklaration unmittelbar, auch mündlich oder fernmündlich Widerspruch erheben. In diesem Fall wird die Tatay Containerdienst GmbH für den Auftraggeber nach einem alternativen Verwertungs- oder Entsorgungsweg suchen.

4.4 Die Bereitstellung der von uns zu übernehmenden Abfälle hat durch den Auftraggeber in den dafür vorgesehenen Behältnissen (Container, Mulden und sonstigen Behältersystemen) so zu erfolgen, dass die Abholung durch uns ohne Behinderung und Verwechselung, sowie ohne Gefährdung von Personen und Sachen erfolgen kann. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Aufstellung und Befüllung der Behältnisse entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt. Die Behältnisse sind ausschließlich mit den im Vertrag vereinbarten Abfällen zu befüllen. Der Auftraggeber nimmt die Verkehrs-Sicherungspflichten hinsichtlich der abgestellten Behältnisse wahr. Er ist zur Einhaltung des Maximalgewichts und der Außenabmessungen der Behältnisse verpflichtet und hat die Möglichkeit zu ordnungsgemäßer Ladungssicherung zu gewährleisten. Der Auftraggeber haftet für Verlust und Beschädigung der von der Tatay Containerdienst GmbH selbst oder von der Tatay Containerdienst GmbH Beauftragten im Rahmen des Entsorgungsvertrages zur Verfügung gestellten Behältnisse nach den gesetzlichen Vorschriften.

4.5 Zum vertraglichen Leistungsumfang der Tatay Containerdienst GmbH gehören keine Maßnahmen wie z. B. Verprobungen, Analysen, etc., wie sie neben der eigentlichen Entsorgungsleistung auf Grund von öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere z. B. Rechtsverordnungen zum Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG ) notwendig oder mindestens nach sachlichem Ermessen auf Grund dieser Vorschriften geboten sind und bei der Entsorgung erbracht werden müssen. Soweit hier Maßnahmen trifft, dienen diese der Erfüllung eigener öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen der Tatay Containerdienst GmbH.

4.6 WWerden solche Maßnahmen von der Tatay Containerdienst GmbH auf Grund gesetzlicher Vorschriften erbracht, die über die eigentlich vereinbarte Entsorgungsleistung hinausgehen, werden die dadurch entstandenen Kosten / der zusätzliche Mehraufwand durch die Tatay Containerdienst GmbH dem Auftraggeber zusätzlich zur vertraglichen Vergütung berechnet. Soweit die Erforderlichkeit solcher Maßnahmen auf Grund bestehender Vorschriften bereits bekannt ist, werden diese dem Auftraggeber schon im Angebot mitgeteilt. Unterbleibt dies im Einzelfall, hat dies jedoch nur zur Folge, dass die entstandenen Kosten / der zusätzliche Mehraufwand solcher Maßnahmen nur berechnet werden können, wenn diese zusätzlichen Maßnahmen objektiv notwendig sind. Werden solche Maßnahmen erst auf Grund gesetzlicher Vorschriften notwendig, die bei Angebotsabgabe oder Vertragsschluss noch nicht galten oder bekannt waren, können die hierfür aufzuwendenden Kosten / der zusätzliche Mehraufwand ebenfalls, unabhängig von einem vorherigen Hinweis, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

4.7 Ist die vertraglich vereinbarte Leistung der Tatay Containerdienst GmbH infolge geänderter gesetzlicher Regelungen in der bis dahin praktizierten Art und Weise nicht mehr zulässig, wird die Verwertung / Beseitigung unmittelbar nach Maßgabe der geänderten Bedingungen durchzuführen. Die vertraglichen Bedingungen werden zeitnah angepasst. Die bis dahin abweichend von den ursprünglichen Bedingungen etwa entstandenen Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu zahlen.

4.8 Mit widerspruchsfreier Übernahme der zu entsorgenden Abfälle gehen die zur Verwertung / Beseitigung bestimmten Abfälle in das Eigentum der Tatay Containerdienst GmbH über. Ausgeschlossen sind jene Abfälle, die nicht der abgegebenen Deklaration entsprechen.

4.9 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Tatay Containerdienst GmbH behördliche Anordnungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen, die geeignet sind, die Bedingungen für die durch die Tatay Containerdienst GmbH zu erbringenden Dienstleistungen zu beeinflussen.

4.10 Die vereinbarten Leistungstermine oder -rhythmen sind bindend. Leerfahrten sind kostenpflichtig.

5. Feststellung von Gewicht, Menge und Beschaffenheit

Das Gewicht bzw. die Menge der Abfälle sowie deren Beschaffenheit (stoffliche Eigenschaften und Qualitäten) werden durch uns oder das Annahmepersonal einer von uns mit der Verwertung / Beseitigung beauftragten Anlage festgestellt.

6. Rechnungen und Zahlungen

6.1 Die von der Tatay Containerdienst GmbH gegenüber dem Auftraggeber erbrachten Verwertungs- / Beseitigungsleistungen werden auf der Grundlage der durch die Tatay Containerdienst GmbH oder ihre Beauftragten festgestellten Menge bzw. des Gewichts und der stofflichen Eigenschaften der Abfälle berechnet. Transport-, Miet- und sonstige Nebenkosten werden auf Grundlage der zwischen Auftraggeber und der Tatay Containerdienst GmbH vereinbarten Konditionen berechnet. Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen gelten die vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Alle Rechnungsbeträge sind mit Erhalt der Rechnung sofort fällig und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist tritt ohne jede Mahnung Verzug ein. Die Tatay Containerdienst GmbH oder ihre Beauftragten ist berechtigt bei Erst- oder Einzelaufträgen auf Barzahlung zu bestehen. Dies wird dem Auftraggeber bei Auftragsannahme mitgeteilt.oder Einzelaufträgen auf Barzahlung zu bestehen. Dies wird dem Auftraggeber bei Auftragsannahme mitgeteilt.

6.3 Ab Eintritt des Verzuges werden die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 oder Abs. 2 BGB berechnet. Der Auftraggeber ist berechtigt, für jede Zahlungsaufforderung, die er nach Eintritt des Verzuges versendet, 5,00 EUR zu berechnen. 6.4 Sofern für Umleerbehälter eine Quartals-, Halbjahres- oder Jahresgrundgebühr vereinbart wurde, ist Tatay Containerdienst GmbH berechtigt, die Vergütung vorschüssig für den vereinbarten Abrechnungszeitraum in dessen ersten Monat zu berechnen.

7. Aufrechnungsverbot

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit einer Gegenforderung aufzurechnen, sofern diese Forderung von uns bestritten wird oder noch nicht rechtskräftig festgestellt ist.

8. Vergütungsanpassung

8.1 Entgelte / Vergütungen der Tatay Containerdienst GmbH für Leistungen, die nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden sollen oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden, können von der Tatay Containerdienst GmbH erhöht bzw. zu höheren Kosten angepasst werden, wenn sich die der Kalkulation der Entsorgungspreise zu Grunde liegenden Kosten (Personalkosten, Transportkosten, Deponiegebühren u. ä.) nach Vertragsschluss erhöhen. Die Tatay Containerdienst GmbH wird die Anpassung schriftlich gegenüber dem Auftraggeber geltend machen. Dem Anpassungsverlangen der Tatay Containerdienst GmbH kann der Auftraggeber binnen zwei Wochen nach Zugang unseres Schreibens widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber nicht fristgemäß, gilt die Preisanpassung ab dem in unserem Preisanpassungsschreiben genannten Termin als vereinbart. Bei fristgemäßen Widerspruchs ist die Tatay Containerdienst GmbH binnen einer Frist von einem Monat nach Zugang des Widerspruchsschreibens berechtigt, zum Ende des Folgemonats zu kündigen.

8.2 Bei einer Erhöhung von Verwertungs- und Beseitigungsaufwendungen infolge kommunaler oder privater Entsorgungsgebühren / Entgelterhöhungen, ist die Tatay Containerdienst GmbH entsprechend der vorgenannten Anpassungsregelung berechtigt, den vereinbarten Entsorgungspreis um den aufzuwendenden Mehrbetrag zu erhöhen. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers besteht in diesem Falle nicht.

9. Gewährleistung

9.1 Wir leisten Gewähr für Mängel der von uns erbrachten Leistungen zunächst nach unserer Wahl durch Nacherfüllung oder Neuvornahme der Leistung.

9.2 Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, die Nacherfüllung oder Neuvornahme wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern, die Nacherfüllung oder die Neuvornahme fehlschlägt oder diese dem Auftraggeber unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

9.3 Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr nach Leistung. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn Tatay Containerdienst GmbH grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers.

10. Haftungsbeschränkung

10.1 Die Tatay Containerdienst GmbH haftet dem Auftraggeber im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorschriften für sämtliche Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung von gegenüber dem Auftraggeber bestehenden vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen. Soweit nicht Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit betroffen sind, besteht jedoch ein Haftungsausschluss bei fahrlässiger Pflichtverletzung für sonstige Schäden.

10.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tatay Containerdienst GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die der Tatay Containerdienst GmbH gegenüber aufgrund von Schäden geltend gemacht werden, die der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter schuldhaft verursacht hat.

10.3 Der Auftraggeber haftet in unbeschränkter Höhe für sämtliche Schäden, die auf einer Anlieferung durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten Dritten von solchen Abfällen beruhen, deren Identität mit den in den Dokumenten nach 4.1 und 4.2 deklarierten Abfällen nicht gegeben und / oder deren Übernahme durch die Tatay Containerdienst GmbH. ausgeschlossen ist. Für Verluste und Beschädigungen der zur Verfügung gestellten Behältnisse gilt Ziffer 4.4 dieser Allgemeinen Geschäfts- u. Leistungsbedingungen.

11. Anlieferung

Werden vom Auftraggeber Abfälle zum Betriebssitz der Tatay Containerdienst GmbH oder einem ihrer Sub- oder Nachunternehmer geliefert, gelten für die dortige Übernahme zusätzlich die Regelungen der jeweiligen Annahme- und Betriebsordnung, die wir auf Anforderung übersenden.

12. Zurückweisung

12.1 Die Tatay Containerdienst GmbH oder ihre Sub- oder Nachunternehmer sind berechtigt, die Anlieferung und die Übernahme von Material vorübergehend - d.h. bis zur Behebung der nachfolgend bezeichneten Hindernisse - ganz oder teilweise zurückzuweisen, wenn - aus Gründen, welche die technische Betriebsführung beeinflussen - insbesondere Witterung, Anlagendefekt, Stoffeigenschaften - eine Übernahme, Behandlung, Lagerung oder sonstiger vertraglich vereinbarter Umgang mit dem Material nicht möglich ist, - in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung - insbesondere Zahlungsunfähigkeit, Eröffnung des Insolvenz- oder des Vergleichsverfahrens - eintritt und hierdurch unsere Zahlungsansprüche gefährdet werden, - bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder ähnlichen Gründen, sofern uns die Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird.

12.2 Wir sind zu einer Zurückweisung auch dann berechtigt, wenn auf Veranlassung des Auftraggebers Material ohne vorherige Terminabsprache oder entgegen einer solchen angeliefert wird.

12.3 Sofern die Zurückweisung auf Umständen beruht, die der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter verursacht hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche Kosten zu tragen, die uns durch diese Zurückweisung entstehen.

12.4 Werden die zu einer Zurückweisung führenden Hindernisse behoben, vereinbaren die Parteien einen erneuten Anlieferungs-Termin, welcher dem Auftraggeber eine geordnete Anlieferungs-Disposition ermöglicht.

13. Folgen der Zurückweisung

Treten wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurück, so ist der Auftraggeber verpflichtet, angeliefertes oder von der Tatay Containerdienst GmbH oder einem ihrer Sub- oder Nachunternehmer bereits übernommenes Material zurückzunehmen. Satz 1 gilt bei Zurückweisung bereits angelieferten Materials durch uns entsprechend, sofern das zur Zurückweisung führende Hindernis nicht kurzfristig und mit vertretbarem Aufwand behoben werden kann. Im Übrigen gelten im Falle unseres Rücktritts die gesetzlichen Rücktrittsregelungen.

14. Vertragsdauer und Kündigung

14.1 Hat der Vertrag eine wiederkehrende, nicht nur einmalige Dienstleistung zum Gegenstand, beträgt seine Laufzeit, vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen, ein Jahr ab Abschluss des Vertrages. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf von einer der beiden Parteien schriftlich gekündigt wird.

14.2 Jeder Vertragspartei steht das Recht zur fristlosen Kündigung zu, falls die andere Vertragspartei, die ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen trotz zweimaliger schriftlicher Abmahnung zum wiederholten Male verletzt.

14.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen und Ergänzungen der Verträge von Tatay Containerdienst GmbH mit ihren Auftraggebern sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich getroffen werden. Sollten einzelne Bestimmungen der geschlossenen Verträge unwirksam oder lückenhaft sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Im Falle einer unvollständigen oder unwirksamen Regelung soll die Lücke durch Auslegung des im übrigen Vertragstext niedergelegten Parteiwillens derart geschlossen oder durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, wie dies dem wirtschaftlichen Ziel der Parteien am ehesten entspricht.

15.2 Soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, gilt als Gerichtsstand die Tatay Containerdienst GmbH.